Gibt es einen optimalen Zeitpunkt für den Immobilien-Verkauf?
von Malu Engelmann
Der optimale Zeitpunkt für den Immobilienverkauf ....
WIE SINNVOLL IST DAS WARTEN?
Ihre Lebensumstände haben sich geändert und Sie spielen mit dem Gedanken, Ihre Immobilie zu verkaufen. Sie wollen aber nichts überstürzen und warten auf den richtigen Zeitpunkt, zu dem Sie auf dem Immobilienmarkt den bestmöglichen Preis erzielen können. Aber wann genau ist dieser Zeitpunkt?
Wer sich entschließt, seine selbstgenutzte Immobilie zu verkaufen, tut das in aller Regel dann, wenn sich die persönliche Lebenssituation verändert hat oder eine Änderung bevorsteht. Typische Gründe für den Verkauf sind etwa ein berufsbedingter Ortswechsel, eine Scheidung, die Vergrößerung der Familie, der Auszug der Kinder oder das Alter. Oder es tritt der Fall ein, dass man eine Immobilie geerbt hat und die bisher bewohnte dafür aufgibt.
Welcher Spielraum bleibt für den Verkaufszeitpunkt?
Die Dringlichkeit des Verkaufsgrundes entscheidet auch darüber, wie schnell der Eigentümer einen Verkauf wünscht. Bei einer Scheidung beispielsweise, oder wenn plötzlich ein beruflicher Wechsel ansteht, liegt das Augenmerk oft vor allem darauf, die Immobilie so schnell wie möglich zu verkaufen. Etwas mehr Flexibilität und Zeit für die Suche nach einem neuen Zuhause ergibt sich, wenn es um eine Vergrößerung oder Verkleinerung geht. In dieser Situation überlegt sich also so mancher Eigentümer, ob es sinnvoll ist, den Verkauf noch etwas hinauszuzögern, um den „idealen Zeitpunkt“ abzupassen.
Noch mehr Gedanken über den richtigen Verkaufszeitpunkt machen sich sicherlich Eigentümer, die Ihre Immobilie als Kapitalanlage nutzen. In jedem Fall ist es von Vorteil, zunächt Informationen über die aktuelle Gesetzeslage in Bezug auf die Besteuerung des Gewinns, einzuholen. Seit dem 01. April 2012 unterliegen Gewinne aus dem Grundstücksverkauf der Besteuerung. Aktuell beträgt die Immobilien-Ertragssteuer in Österreich immerhin 30% des erzielten Gewinnes. Jedoch, es gibt einige Ausnahmen. Zum Beispiel sind Eigentümer, die während der letzten 10 Jahre vor dem Verkauf mindestens 5 Jahre in der Immobilie gewohnt haben, von der Steuer befreit. Ebenso unterscheidet der Gesetzgeber zwischen Alt- und Neuvermögen. Ist der Verkaufszeitpunkt in Bezug auf die Gewinnbesteuerung günstig, fragen sich viele Eigentümer aber, ob die Marktlage nicht in ein, zwei oder fünf Jahren vielleicht mehr hergeben könnte.
Wie sinnvoll ist das Warten auf einen (noch) besseren Zeitpunkt?
Wenn auch oft vermutet, so haben rein atmosphärische Faktoren wie etwa die Jahreszeit keinerlei Einfluss auf den Verkauf einer Immobilie. Wichtige Anhaltspunkte hingegen sind niedrige Zinsen und eine gute Konjunktur. Dann ist nämlich die Nachfrage groß und die Interessenten sind bereit zu investieren – das spricht für einen guten Verkaufszeitpunkt. Insofern ist es natürlich sinnvoll, sich mit der Entwicklung sowohl des Immobilienmarktes als auch der Gesamtwirtschaft zu beschäftigen. Auch die Lage der Immobilie kann eine Entwicklung durchmachen, die es zu beobachten gilt. Liegt Ihre Immobilie in einem Stadtteil, der sich gerade zum Szeneviertel entwickelt, steigt auch der Preis.
Im Großen und Ganzen muss man jedoch sagen, dass ein idealer Zeitpunkt für den Verkauf nur sehr schwer vorausgesagt werden kann. Nicht nur Laien, sondern selbst Experten liegen mit ihren Prognosen der zu erwartenden Marktentwicklung oft genug falsch, und der beste Verkauf ist immer noch der, der nicht nur einen guten Preis erzielt, sondern auch zügig abgewickelt wird. Ein Profi-Makler kann Sie dabei unterstützen und im Zweifelsfall mehr für Sie herausholen, als sich durch ein ungewisses Warten auf den optimalen Verkaufszeitpunkt gewinnen ließe.
Sie spielen mit dem Gedanken, Ihre Immobilie zu verkaufen? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.
Sie benötigen weitere Informationen:
Immobilien-Durchschnittspreise statistik Austria »
Durchschnittspreise für Wohnungen zum Kauf in Wien nach Bezirken statista »
Kaufpreis für neue Wohnungen in Österreich vom 3. Quartal 2018 bis zum 3. Quartal 2020 statista »
Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.