Was hat der VERKÄUFER nun davon?
100% transparente Leistung samt außergewöhnlicher Garantie! Weil Immobilienverkauf Vertrauenssache ist, garantieren wir 110% Einsatz. VERKAUFT wird in der Vorbereitung. Deshalb erhält die Immobilie allerhöchste Aufmerksamkeit, vom allerersten Aufeinandertreffen, bis zum erfolgreichen Kaufvertragsabschluss. GARANTIERT!
Welche Immobilienart ist geeignet?
Sie können uns jede jede Immobilie vorschlagen und für jedes Grundstück einen Tipp hinterlassen, welches zum Verkauf steht oder demnächst verkauft werden soll.
Wie funktioniert das Tippgeberservice?
Bitte setzen Sie uns über Ihre Mitwirkung (Empfehlung) unbedingt in Kenntnis, noch bevor sich der Verkäufer an uns wendet. Zu einem späteren Zeitpunkt kann Ihre Empfehlung nicht mehr eindeutig nachgewiesen werden. Treffen die Voraussetzungen zur Aufnahme als Tippgeberobjekt zu, erhalten Sie eine Bestätigung Ihrer Mitwirkung.
Wie hoch ist meine Tippgeber-Provision?
Mindestens 1.000 Euro oder 20 Prozent des einvernahmten Abgeberanteils.
Bei Verkaufsabschluss durch unser Unternehmen, erhalten Sie Tippgeberprämie im Ausmaß von mindestens 1.000 Euro oder 20 Prozent des einvernahmten Abgeberanteils als Vergütung für Ihre/n Empfehlung/Tipp! Innerhalb von 5 Werktagen nach erfolgter Buchung des vom Abgeber bezahlten Honorars, werden wir die verdiente Tippgeberprämie auf Ihr Konto überweisen.
Berechnungsbeispiel Kaufimmobilie:
Kaufpreis Provision Verkäufer Ihre Tipp-Provision
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500.000,- Euro 15.000,- Euro 3.000,- Euro
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Wie ist der Ablauf?
Liegen die Voraussetzungen vor, vereinbaren wir mit dem Eigentümer einen neutralen Kennenlerntermin um gleichzeitig eine Analyse des aktuellen Status, festzustellen. Nach Wohnungsbesichtigung, strategischer Beratung, Marktwertschätzung sowie der Sichtung einzelner Objektunterlagen, werden die Vertragsbedingungen festgeschrieben. Ist der Vermittlungsvertrag zwischen dem Eigentümer und FELIX Immobilien zustande kommen, beginnen die aufwändigen Vorbereitungen für die Vermarktungsphase.
Wie sind die Voraussetzungen für meine Teilnahme?
- Die Immobilie bzw. das Grundstück ist uns noch nicht bekannt.
- Die Immobilie bzw. das Grundstück ist noch nicht öffentlich zum Verkauf ausgeschrieben (z. B. in Zeitungen, auf Internetportalen, durch Verkaufsschilder etc.).
- Kein anderer Immobilienmakler darf bereits mit der Vermittlung beauftragt worden sein.